Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der örtlich und sachlich zuständigen Polizei bzw. deren Organe.
Das Polizeirecht regelt per Erlass (Gesetze, Verordnung etc.) die Aufgaben und Befugnisse der Polizei, wobei innerdienstlich meistens die Regeln des öffentlichen Personalrechts nebst bestimmter Dienstanweisungen, Anordnungen und Grundsätze gelten.